Das sehr umfangreiche und komplizierte Rechtsgebiet des Arbeitsrechts setzt eine detaillierte Kenntnis der Rechtsvorschriften und insbesondere auch der Rechtsprechung voraus. Unser Arbeitsrecht ist ständig im Wandel, es ist stark von sog. Richterrecht, also von Leitentscheidungen der Landesarbeitsgerichte, des Bundesarbeitsgerichts und zunehmend auch des Europäischen Gerichtshofs geprägt. Wirklich seriöse Beratung und Vertretung ist also nur bei ständiger Beschäftigung mit diesem Rechtsgebiet gewährleistet.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über von der zuständigen Rechtsanwaltskammer vor der Verleihung dieser Qualifikation überprüfte besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet und bin zudem zu ständiger Fortbildung mit entsprechenden Nachweisen verpflichtet.
Ich verfüge darüber hinaus insbesondere auch über eine jahrelange und umfangreiche Prozesspraxis in Klage- und Beschlussverfahren vor einer Vielzahl der Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg und Bayern, vor allem auch auf Arbeitgeberseite.
Meine Leistungen in diesem Bereich
Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten z.B. bei Fragen und Streitigkeiten zu
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